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Abzüge · 10 Min. Lesezeit

Sonderausgaben: Vorsorge, Spenden, Kirchensteuer richtig absetzen

Sonderausgaben sind die unterschätzte zweite Sparbüchse neben den Werbungskosten. Sie wirken nach den Werbungskosten, oft mit vierstelligen Beträgen, und ändern dein zvE deutlich.

Was Sonderausgaben sind und was sie nicht sind

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen. Sonderausgaben sind privat veranlasste Aufwendungen, die der Gesetzgeber trotzdem zum Abzug zulässt, weil er sie sozialpolitisch fördern will. Geregelt in §§ 10 bis 10g EStG. Das Spektrum reicht von Vorsorgebeiträgen über Spenden bis zu Schulgeld für eine Privatschule.

Wichtig: Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, also nach Werbungskosten und vor außergewöhnlichen Belastungen. Sie wirken auf das gesamte Einkommen, unabhängig von der Einkunftsart.

Vorsorgeaufwendungen, der größte Posten

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente, zu Versorgungswerken sind als Altersvorsorge zu 100 Prozent abzugsfähig, bis zum Höchstbetrag von 29.344 Euro (Single 2026) bzw. 58.688 Euro (gemeinsam veranlagt). Bei Arbeitnehmern werden die eigenen Rentenversicherungsbeiträge automatisch berücksichtigt; der Arbeitgeberanteil ist steuerfrei und nicht abziehbar.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als sonstige Vorsorge abziehbar. Hier wird zwischen Basisabsicherung und Komfort unterschieden. Die Basisabsicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist 100 Prozent abzugsfähig (ohne Höchstbetrag), gekürzt um die Beiträge für Krankengeldanspruch (4 Prozent). Bei der privaten Krankenversicherung gilt nur der Beitragsanteil für die Basis-Leistungen, Komfort-Bausteine wie Einzelzimmer oder Chefarzt sind außerhalb des Abzugs.

Welche Versicherungen sich lohnen

Im Rahmen der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen" mit Höchstbetrag 1.900 Euro Single oder 3.800 Euro gemeinsam fallen viele Versicherungen, die kaum Steuerwirkung haben, weil der Höchstbetrag durch Krankenversicherungsbeiträge schon ausgeschöpft ist. Mitgenommen werden können:

  • Arbeitslosenversicherung (Pflichtbeitrag bei Arbeitnehmern, automatisch berücksichtigt)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeit (privat)
  • Risikolebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung (private)
  • Unfallversicherung (privater Anteil)

Bei vielen Arbeitnehmern ist der Höchstbetrag durch die KV-Beiträge schon ausgereizt. Mehr ausweisen bringt dann nichts. Wer privat versichert ist, schöpft den Höchstbetrag oft genau aus.

Kirchensteuer

Die im Vorjahr gezahlte Kirchensteuer ist voll abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG), Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht. Wer in Bayern oder Baden-Württemberg lebt, zahlt 8 Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer; in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Bei einem Single mit 50.000 Euro zvE (ESt 10.548 Euro 2026) sind das 949 Euro KiSt in NRW, alle voll als Sonderausgabe abziehbar.

Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Kirchen, Sportvereine (mit gemeinnützigem Zweck) und politische Parteien sind abziehbar. Für Spenden an gemeinnützige Vereine gilt eine Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wer mehr spendet, kann den Überschuss in Folgejahre vortragen.

Politische Parteien werden besonders behandelt: Die ersten 1.650 Euro Spende (3.300 Euro gemeinsam) bringen einen Steuerabzug von 50 Prozent, also bis zu 825 Euro Steuerermäßigung direkt. Wer mehr spendet, kann bis 1.650 Euro zusätzlich als Sonderausgabe absetzen.

Kinderbetreuungskosten

Für Kinder unter 14 Jahren (oder körperlich/geistig behinderte Kinder ohne Altersgrenze) sind zwei Drittel der Betreuungskosten absetzbar, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Voraussetzung: Bezahlung per Überweisung (kein Bargeld), Rechnung des Betreuungsanbieters.

Absetzbar sind Krippe, Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Babysitter (mit Vertrag und Rechnung). Nicht absetzbar: Verpflegung, Sportkurse, Musikunterricht. Wer in einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren 12.000 Euro Betreuungskosten hat, kann 8.000 Euro absetzen.

Schulgeld für Privatschulen

Schulgeld für staatlich anerkannte Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen ist zu 30 Prozent abziehbar, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr. Internationale Schulen, Waldorf-Schulen und Bilinguale Schulen, sofern anerkannt, fallen darunter. Internat-Unterbringung und Verpflegung zählen nicht zum Schulgeld.

Unterhaltszahlungen an Ex-Partner: Realsplitting

Geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Eheleute können geleisteten Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzen, max. 13.805 Euro pro Jahr (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG, sog. Realsplitting). Das Verfahren erfordert die Zustimmung des Empfängers (Anlage U), weil dieser den Betrag dann als „sonstige Einkünfte" versteuern muss.

Wirtschaftlich lohnt es sich, wenn der Zahlende einen höheren Steuersatz hat als der Empfänger. Die Steuer-Differenz kompensiert dann die zusätzliche Belastung beim Empfänger plus eine Marge. In der Praxis wird der Zahlende dem Empfänger oft eine Ausgleichszahlung anbieten, damit dieser die Anlage U unterschreibt.

Wer keine Zustimmung des Ex-Partners bekommt, kann den Unterhalt alternativ als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG absetzen, max. 11.604 Euro 2026 (entspricht dem Grundfreibetrag). Hier braucht es keine Zustimmung, der Empfänger versteuert nichts.

Berufsausbildungskosten der ersten Ausbildung

§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG: Aufwendungen für die eigene erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind als Sonderausgaben abziehbar, max. 6.000 Euro pro Jahr. Anders als Werbungskosten lässt sich das nicht in Folgejahre vortragen, wenn man im Studienjahr kein Einkommen hat. Das ist der seit Jahren umstrittene Punkt: BVerfG hat 2014 die Vorlage des BFH zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung angenommen, Entscheidung steht aus.

Sonderausgaben-Verteilung bei Familie mit zwei Kindern Beispiel-Familie: 95.000 Euro Brutto, zwei Kinder unter 12 Vorsorgeaufwendungen (KV/PV/RV) 8,4k € Kinderbetreuung (2 Kinder) 3,2k € Kirchensteuer Vorjahr 1,5k € Spenden 0,6k € Summe abziehbar: ~13.700 Euro Steuerersparnis (32 % Grenz­steuersatz): ~4.380 Euro
Schätzwerte. Tatsächliche Beträge hängen von KV-Tarif, Bundesland und Familiensituation ab.

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

Streng genommen keine Sonderausgaben, aber im Bewusstsein verwandt: Wer Handwerker im eigenen Haushalt beschäftigt oder Reinigungs-, Garten- oder Pflegeleistungen einkauft, bekommt 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer abgezogen (§ 35a EStG). Höchstgrenzen:

  • Haushaltsnahe Beschäftigung (Putzhilfe, Babysitter): max. 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr
  • Handwerker-Leistungen (Maler, Sanitär, Elektriker): max. 1.200 Euro Steuerermäßigung
  • Pflegeleistungen für Angehörige: max. 4.000 Euro

Wichtig: Nur die Arbeitskosten zählen, nicht das Material. Auf der Handwerker-Rechnung muss der Arbeitsanteil separat ausgewiesen sein. Zahlung muss per Überweisung erfolgen, nicht in bar. Wer eine Putzhilfe geringfügig beschäftigt (Minijob bei der Minijob-Zentrale angemeldet), kann die gesamten Kosten inkl. Pauschalabgaben absetzen.

Pauschbetrag für Sonderausgaben

Wer keine Sonderausgaben angibt, bekommt automatisch einen Pauschbetrag von 36 Euro Single bzw. 72 Euro gemeinsam (§ 10c EStG). Der ist symbolisch, fast jeder hat höhere tatsächliche Beträge allein durch die Vorsorgeaufwendungen.

Riester-Rente und Wohn-Riester

Die Riester-Rente nach § 10a EStG kombiniert Sonderausgaben-Abzug mit staatlicher Zulage. Wer die Mindesteinzahlung leistet (4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens, max. 2.100 Euro abzüglich Zulage), bekommt:

  • 175 Euro Grundzulage pro Jahr und Person
  • 300 Euro Kinderzulage pro Kind, geboren ab 2008 (185 Euro für früher geborene)
  • 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige

Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht den Steuervorteil aus dem Sonderausgaben-Abzug mit der Summe der Zulagen. Der höhere Wert wird angesetzt. Bei kleinen Einkommen wirken die Zulagen, bei mittleren und hohen der Abzug. Die spätere Auszahlung ist voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

Für die meisten Single-Verdiener mit Mittelstands-Gehalt ist Riester rechnerisch eine schwarze Null oder leicht positiv. Lohnt sich vor allem für Familien mit Kindern (hohe Kinderzulage) oder für Niedrigverdiener (Grundzulage höher als die Eigenleistung). Wohn-Riester (Eigenheim-Sparbeiträge) profitiert von einer eigenen Subventions-Logik, die sich auf das Eigenheim als Altersvorsorge konzentriert.

Pflichtbeiträge zur Künstlersozialkasse

Selbständige Künstler und Publizisten zahlen Pflichtbeiträge zur Künstlersozialkasse (KSK), die wie Arbeitnehmer-Sozialabgaben wirken. Diese Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen voll abziehbar (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungs-Anteil). Wer 2026 als selbständiger Designer 60.000 Euro Gewinn hat und dafür ca. 9.000 Euro KSK-Beiträge zahlt, kann diese Summe vollständig als Sonderausgaben absetzen.

Die KSK übernimmt rund 50 Prozent der Sozialversicherungs-Beiträge des Selbständigen, finanziert aus einer Künstlersozialabgabe der Auftraggeber. Wer also als Web-Designer für Agenturen arbeitet, zahlt nur die Hälfte der Sozialabgaben selbst, der Rest wird durch die Auftraggeber via KSA finanziert. Diese steuerliche Konstellation macht selbständige künstlerische Arbeit für viele attraktiver, als sie ohne KSK wäre.

Was sich praktisch lohnt

Drei Hebel mit großem Effekt: Spenden in Höhe der eigenen Werte (5 bis 10 Prozent vom Netto bei einer Familie mit Mittelklasseeinkommen), Schulgeld bei Privatschulen, und Rürup-Beiträge bei Selbständigen oder hoch verdienenden Arbeitnehmern. Wer alle drei Posten ausnutzt, kann das zvE leicht um 8.000 bis 15.000 Euro senken, bei einem Steuersatz von 30 Prozent bedeutet das 2.400 bis 4.500 Euro mehr Erstattung pro Jahr.

Häufige Fragen zu Sonderausgaben

Welche Höchstbeträge gelten 2026 für Vorsorgeaufwendungen?

Altersvorsorge (gesetzliche Rente, Rürup): 100 % der Beiträge bis 29.344 Euro (Single) bzw. 58.688 Euro (gemeinsam veranlagt). Sonstige Vorsorge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflichtversicherung): 1.900 Euro Single, 3.800 Euro gemeinsam, höhere Beiträge nur bei Basisabsicherung.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt rechnet automatisch zwei Mal: einmal mit Kindergeld (das du bereits bekommen hast) und einmal mit dem Kinderfreibetrag. Wenn der Steuervorteil aus dem Freibetrag größer ist als das Kindergeld, wird der Freibetrag angewendet und das Kindergeld auf die Steuer angerechnet. Ab etwa 75.000 Euro zvE pro Elternteil lohnt sich der Freibetrag häufig.

Sind Spenden an private Empfänger absetzbar?

Nein. Absetzbar sind nur Spenden an als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen, Kirchen oder politische Parteien. Du brauchst eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ab 300 Euro, darunter reicht der Kontoauszug. Politische Spenden bekommen zusätzlich 50 % als Steuerermäßigung (max. 825 Euro).

Was zählt als Schulgeld?

Beiträge für eine staatlich anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschule (auch Privatschulen). 30 % der Kosten, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr. Verpflegung, Internat-Unterbringung und Lehrmittel sind ausgenommen.

Lohnt sich eine Rürup-Rente steuerlich?

Für Selbständige oft ja, für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen auch. Bis 29.344 Euro Beiträge (Single, 2026) sind 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet ein Beitrag von 10.000 Euro etwa 4.200 Euro Steuerersparnis im Einzahlungsjahr. Die spätere Rente ist allerdings voll steuerpflichtig.

Quellen

  • § 10 EStG, Sonderausgaben (Hauptnorm).
  • § 10a EStG, Zusätzliche Altersvorsorge (Riester).
  • § 10c EStG, Sonderausgaben-Pauschbetrag.
  • BFH, Vorlagebeschluss vom 17.07.2014, Az. VI R 8/12 (Erststudium als Werbungskosten).