Einkommensteuer · 2026
Einkommensteuer 2026 exakt nach § 32a
Grund- und Splittingtarif, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer. Für die Steuerjahre 2024 bis 2026.
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- § 32a EStG
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Eingabe
Steuerberechnung
Methodik
Wie die Einkommensteuer in Deutschland funktioniert
Die Einkommensteuer in Deutschland folgt seit 2007 einem progressiven Stufentarif nach § 32a EStG. Vier Zonen bilden den Tarif: Grundfreibetrag, zwei Progressionszonen und ein konstanter Spitzensatz. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei voraussichtlich 12.348 € pro Person. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 66.761 €, die Reichensteuer von 45 % ab 277.826 €.
Der Rechner setzt die Tariffunktion nach § 32a EStG für die Jahre 2024, 2025 und 2026 um. Inklusive Splittingtabelle, Solidaritätszuschlag (Freigrenze 19.950 € bzw. 39.900 €) und wahlweisem Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %). Die Tarifzonen sind in der Progressionsanalyse einzeln ausgewiesen: Grenzsteuersatz pro Euro, Durchschnittssteuersatz aufs Ganze.
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage des § 32a-Tarifs. Es entsteht aus der Summe der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Freibeträge. Im Einkommensteuerbescheid steht es ausgewiesen unter "zu versteuerndes Einkommen". Einen anderen Wert braucht die Tarifberechnung nicht.
Vertiefung
Ratgeber zur Einkommensteuer
Acht Texte zum deutschen Einkommensteuertarif, wo die größten Hebel liegen und welche Stolperfallen typisch sind. Alle Ratgeber →
§ 32a · Grundtarif
Grundfreibetrag 2026
Was die 12.348 Euro steuerfrei wirklich bedeuten.
Bemessungsgrundlage
Zu versteuerndes Einkommen
Vom Brutto zum zvE in sieben Schritten.
Ehegatten-Tarif
Splittingtarif
Wann er sich lohnt, wann er kaum hilft.
Abzüge
Werbungskosten
Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel.
FAQ
Häufige Fragen zur Einkommensteuer
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehält. Die Einkommensteuer ist die endgültige Jahressteuer, die im Steuerbescheid festgesetzt wird. Über die Steuererklärung können Sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen, oder müssen nachzahlen, wenn weitere Einkünfte vorliegen.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 € pro Person (2025: 11.784 €, 2024: 11.604 €). Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Beim Splittingtarif verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 €.
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Gesamteinkommen nach Abzug aller Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Es ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und steht in Ihrem Steuerbescheid (Zeile „zu versteuerndes Einkommen").
Müssen Rentner Einkommensteuer zahlen?
Ja, Renten sind steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn ab: Ab 2026 werden 84 % der Rente besteuert (steigend bis 100 % ab 2058). Liegt die steuerpflichtige Rente unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an.
Wie berechne ich die Einkommensteuer-Vorauszahlung als Selbständiger?
Selbständige zahlen vierteljährlich Vorauszahlungen an das Finanzamt (10. März, Juni, September, Dezember). Die Höhe basiert auf der letzten Steuerfestsetzung. Mit dem Rechner lässt sich der voraussichtliche Jahresgewinn eingeben und die Steuerlast schätzen. Geteilt durch vier ergibt das die Quartalszahlung.
Ab wann gilt der Spitzensteuersatz von 42 % bzw. die Reichensteuer von 45 %?
Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 € (Grundtarif). Die Reichensteuer von 45 % greift ab 277.826 €. Beim Splittingtarif verdoppeln sich diese Grenzen. Wichtig: Der Grenzsteuersatz gilt nur für jeden zusätzlichen Euro, nicht für das gesamte Einkommen.